Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellung - Ersatztermin - Genderstern in der Stellenausschreibung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.11.2023
- Aktenzeichen8 AZR 164/22
In diesem Urteil geht es um die Rechte schwerbehinderter Menschen bei Bewerbungen. Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einladen und auch einen Ersatztermin anbieten, wenn der Bewerber beim ursprünglichen Termin verhindert ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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