Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum14.12.2023
- Aktenzeichen2 AZR 66/23
Das Urteil betrifft die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen falscher Angaben zu einer Impfunfähigkeit. Der Arbeitnehmer hat behauptet, er könne sich nicht impfen lassen, was sich später als unwahr herausstellte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.