Kündigung - Täuschung über die vorläufige Impfunfähigkeit
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum14.12.2023
- Aktenzeichen2 AZR 55/23
In diesem Urteil geht es um einen Mitarbeiter im Gesundheitswesen, der falsch behauptet hat, dass er nicht gegen das Coronavirus geimpft werden könne. Diese falsche Angabe führte zu seiner fristlosen Kündigung, da sie einen schweren Vertrauensbruch darstellt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.