Betriebsübergang - Nachwirkung von Kollektivnormen
- ArtUrteil
- BrancheArbeitsrecht
- Datum19.09.2023
- Aktenzeichen1 AZR 281/22
In diesem Urteil ging es um die Frage, ob Arbeitsbedingungen aus einer Betriebsvereinbarung auch nach einem Betriebsübergang weiterhin gelten. Es wurde entschieden, dass die Regelungen in die neuen Arbeitsverhältnisse übergehen und auch weiterhin für die Mitarbeiter gelten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.