Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit - Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes - Übernahme einer unentgeltlichen Tätigkeit
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.01.2024
- Aktenzeichen5 AZR 331/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Arbeitgeber in Annahmeverzug gerät, wenn er einen Arbeitnehmer unrechtmäßig kündigt. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall trotzdem Anspruch auf sein Gehalt und andere Leistungen, auch wenn er nicht arbeitet.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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