Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch - Kirche - öffentlicher Arbeitgeber - kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.01.2024
- Aktenzeichen8 AZR 318/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht verpflichtet ist, schwerbehinderte Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einzuladen. Der Kläger, ein schwerbehinderter Bewerber, klagte gegen diese Regelung, konnte jedoch nicht nachweisen, dass er wegen seiner Behinderung benachteiligt wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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