Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende Betriebsvereinbarung - tarifvertraglicher Regelungsvorrang - Umdeutung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.01.2024
- Aktenzeichen10 AZR 33/23
In dem Urteil wird geklärt, ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsgeld hat. Der Kläger wollte Urlaubsgeld für 2021 bekommen, aber das Gericht entschied, dass dieser Anspruch durch eine spätere Betriebsvereinbarung (BV) erloschen ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
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