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BAG, Urteil vom 2024-01-24 - 10 AZR 36/23

In diesem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Revision des Klägers, also sein Einspruch gegen ein vorheriges Urteil, nicht erfolgreich war. Das bedeutet, dass das vorherige Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm bestehen bleibt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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