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BAG, Urteil vom 2024-01-24 - 10 AZR 35/23

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Revision, also die Überprüfung eines vorherigen Urteils, der Klägerin nicht zugestimmt wurde. Das heißt, das Urteil des Landesarbeitsgerichts bleibt in Kraft.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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