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BAG, Urteil vom 2024-01-24 - 10 AZR 437/20

In diesem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf höhere Nachtarbeitszuschläge hat. Dies gilt für Nachtschichten, die zwischen 22:00 und 06:00 Uhr stattfinden, und die Differenz zur bezahlten Vergütung wird zurückgefordert.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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