Eingruppierung einer Lehrkraft - Anforderungen an eine Revisionsbegründung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
- ArtUrteil
- BrancheBildung
- Datum24.01.2024
- Aktenzeichen4 AZR 362/22
In diesem Fall ging es um die Eingruppierung einer Lehrkraft und die Frage, ob die Klägerin zu Unrecht nach einer niedrigeren Gehaltsgruppe eingestuft wurde. Das Gericht wies die Revision zurück, da die Klägerin ihre Ansprüche nicht ausreichend begründet hatte.
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