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BAG, Urteil vom 2024-01-30 - 3 AZR 147/23

In diesem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass bestimmte Zulagen, die ein Arbeitnehmer erhält, nicht bei der Berechnung seines zukünftigen Ruhegehalts berücksichtigt werden. Der Kläger wollte diese Zuschläge in seiner Berechnung einbeziehen, das Gericht wies seinen Antrag jedoch zurück.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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