BAG, Urteil vom 2024-01-30 - 3 AZR 147/23
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum30.01.2024
- Aktenzeichen3 AZR 147/23
In diesem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass bestimmte Zulagen, die ein Arbeitnehmer erhält, nicht bei der Berechnung seines zukünftigen Ruhegehalts berücksichtigt werden. Der Kläger wollte diese Zuschläge in seiner Berechnung einbeziehen, das Gericht wies seinen Antrag jedoch zurück.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- BGH, Beschluss vom 2026-07-21 - XI ZR 150/24
- Der Angewiesene hat einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB gegen den Zuwendungsempfänger, wenn eine wirksame Anw
- Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts - örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts in Kindergeldverfahren, in denen ein Sozialleistungsträger den Kindergeldanspruch geltend macht
- § 306 BGB kann nicht im Lichte von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbrauchervert
- BGH, Beschluss vom 2026-07-08 - VII ZR 165/24