Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - erfolglose Bewerberin - Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung - Einladungspflicht nach § 165 Satz 3 SGB IX - interne Stellenausschreibung - Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum25.04.2024
- Aktenzeichen8 AZR 143/23
2. Für Privatpersonen ist wichtig zu wissen, dass, wenn man eine Diskriminierung vermutet, die Antragstellung sehr genau erfolgen muss, um rechtliche Ansprüche durchsetzen zu können.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.