Entgeltfortzahlung - symptomlose SARS-CoV-2-Infektion
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum20.03.2024
- Aktenzeichen5 AZR 234/23
Das Urteil besagt, dass eine SARS-CoV-2-Infektion auch ohne Symptome als Krankheit gilt. Wenn jemand aufgrund einer behördlichen Anordnung nicht arbeiten kann, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.