Auskunftsanspruch - Sozialkassensystem - Kosten - Öffentlichkeitsarbeit - Maler- und Lackiererhandwerk
- ArtUrteil
- BrancheHandwerk
- Datum13.03.2024
- Aktenzeichen10 AZR 117/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk keine Rechtsgrundlage haben, um Auskünfte von den Sozialkassen zu verlangen. Das bedeutet, dass es kein gesetzliches Recht auf Informationen über die Kosten bestimmter Aktivitäten gibt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.