Befristung mit Sachgrund - Gemeindepastor - Eigenart der Arbeitsleistung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum07.02.2024
- Aktenzeichen7 AZR 367/22
In diesem Urteil ging es um die Befristung eines Arbeitsvertrags eines Gemeindepastors. Das Gericht entschied, dass die Befristung rechtmäßig war, weil diese durch die besondere Art der Arbeitsleistung gerechtfertigt ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.
Ähnliche Einträge
- Das Wiederholungsverbot des § 70 Abs. 4 StPO hindert nicht schon eine erneute Anordnung von Beugehaft, wenn ein Zeuge in demselben Verfahren wiederhol
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl
- Annahmeverzugslohn - Abbedingung - Rechtswahl