Eingruppierung einer Leiterin einer Galerie - Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung mit entsprechenden Tätigkeiten - sonstige Angestellte
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.03.2024
- Aktenzeichen4 AZR 154/23
Es geht um einen Rechtsstreit, in dem eine Leiterin einer Galerie klagt, um festzustellen, in welche Vergütungsgruppe sie eingruppiert werden soll. Das Landesarbeitsgericht hatte entschieden, dass sie in eine bestimmte Entgeltgruppe eingeordnet werden sollte, doch das höhere Gericht hat dieses Urteil aufgehoben und die Sache zurückgeschickt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.