BAG, Urteil vom 2024-05-28 - 9 AZR 112/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.05.2024
- Aktenzeichen9 AZR 112/22
In diesem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die Gutschrift von Urlaubstagen hat, wenn er wegen COVID-19 in Quarantäne war, nachdem ihm der Urlaub bereits genehmigt wurde. Die Quarantäne wird nicht ähnlich behandelt wie ein Krankheitsfall.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.