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BAG, Urteil vom 2024-05-23 - 6 AZR 210/23

Die Revision bedeutet, dass die Klägerin mit ihrer Klage gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts nicht durchgekommen ist. Ihr Anspruch wurde also abgelehnt und sie muss die Kosten der Rechtsmittel tragen.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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