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BAG, Urteil vom 2024-05-28 - 9 AZR 134/22

In diesem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine Frau, die aufgrund von Quarantäne nicht ihren Urlaub wie geplant nutzen konnte, keinen Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage hat. Ihre sechs Urlaubstage aus dem Jahr 2020 wurden daher nicht nachgewährt.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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