BAG, Urteil vom 2024-05-28 - 9 AZR 248/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.05.2024
- Aktenzeichen9 AZR 248/22
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Klägerin keinen Anspruch auf Abgeltung von Resturlaub hat, weil ihr Urlaubsanspruch bereits durch eine bezahlte Freistellung erfüllt wurde. Es wurde auch festgestellt, dass Zeiten häuslicher Quarantäne keinen Einfluss auf diese Regelung haben.
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