BAG, Urteil vom 2024-05-28 - 9 AZR 216/22
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.05.2024
- Aktenzeichen9 AZR 216/22
In diesem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Urlaubstage, die während einer Quarantäne anfallen, nicht zusätzlich gutgeschrieben werden, wenn der Urlaub bereits genehmigt wurde. Der Kläger hatte sich dagegen gewehrt, weil er aufgrund der Quarantäne nicht wie geplant Urlaub machen konnte.
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