Anwendungsbereich des TVöD/VKA - Beschäftigte in Gaststätten
- ArtUrteil
- BrancheGastro
- Datum24.04.2024
- Aktenzeichen4 AZR 195/23
In diesem Urteil geht es darum, welche Beschäftigten unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/VKA) fallen, vor allem in Bezug auf Gaststätten. Das Gericht hat entschieden, dass nicht alle Beschäftigten in Gaststätten automatisch vom TVöD/VKA ausgeschlossen sind, sondern nur solche, die tatsächlich in Gaststätten arbeiten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.