Corona-Sonderzahlung - Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.07.2024
- Aktenzeichen6 AZR 3/24
In diesem Urteil ging es um die Höhe der Corona-Sonderzahlung für Teilzeitbeschäftigte, die im Blockmodell arbeiten. Die Richter entschieden, dass der Anspruch auf diese Sonderzahlung auf der vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit basiert, nicht auf der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.