Corona-Sonderzahlung - Teilzeit während Elternzeit - teilweise ruhendes Arbeitsverhältnis
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum04.07.2024
- Aktenzeichen6 AZR 206/23
In diesem Urteil geht es um eine Mitarbeiterin, die während ihrer Elternzeit in Teilzeit gearbeitet hat. Das Gericht entschied, dass sie Anspruch auf eine Corona-Sonderzahlung hat, obwohl ihr Arbeitsverhältnis teilweise ruht.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.