Tarifvertraglicher Mehrurlaub - Manteltarifvertrag für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie des Saarlandes - ein Jahr übersteigende Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.04.2024
- Aktenzeichen9 AZR 127/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Arbeitnehmer im Jahr 2021 keinen Anspruch auf tariflichen Mehrurlaub hat, wenn er länger als ein Jahr krankgeschrieben ist. Das Landesarbeitsgericht hatte eine andere Sichtweise, die nun aufgehoben wurde.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.