Einrichtungsbezogener Impfnachweis - Abmahnung
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum19.06.2024
- Aktenzeichen5 AZR 192/23
In diesem Fall hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilt, weil dieser keinen Impfnachweis vorgelegt hat. Das Gericht hat entschieden, dass die Abmahnung nicht rechtmäßig war, weil der Arbeitnehmer aufgrund einer Corona-Infektion nicht arbeiten konnte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.