Einrichtungsbezogener Impfnachweis - unbezahlte Freistellung
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum19.06.2024
- Aktenzeichen5 AZR 249/23
Es wird entschieden, dass eine Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf Gehalt hat, weil sie nicht nachweisen konnte, dass sie geimpft oder genesen ist. Der Arbeitgeber muss die Arbeit nicht annehmen, wenn die Arbeitnehmerin nicht in der Lage ist, diese zu leisten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.