Einrichtungsbezogener Impfnachweis - unbezahlte Freistellung
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum19.06.2024
- Aktenzeichen5 AZR 216/23
In diesem Urteil ging es um einen Mitarbeiter, der keinen Impf-Nachweis vorlegen konnte und deshalb für einen bestimmten Zeitraum von der Arbeit freigestellt wurde. Das Gericht entschied, dass er in dieser Zeit kein Anspruch auf Bezahlung hat, weil er die erforderlichen Nachweise nicht erbracht hat.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.