Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO - Darlegung des Schadens - Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.06.2024
- Aktenzeichen8 AZR 91/22
In diesem Urteil ging es um einen Schadensersatzanspruch nach dem Datenschutzrecht. Ein Kläger hatte behauptet, er habe durch das Versäumnis seines Arbeitgebers, ihm Auskunft über seine Daten zu geben, einen immateriellen Schaden erlitten.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.