Datenschutz - Gesundheitsdaten - Verarbeitung durch Arbeitgeber - Medizinischer Dienst
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum20.06.2024
- Aktenzeichen8 AZR 253/20
Es geht um die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch einen Medizinischen Dienst, der von einer gesetzlichen Krankenkasse beauftragt wurde. Auch wenn der Versicherte Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes ist, kann die Verarbeitung dieser Daten unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.