Eingruppierung - Unterrichtung des Betriebsrats
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum16.07.2024
- Aktenzeichen1 ABR 25/23
In diesem Urteil ging es um die Einordnung von Mitarbeitern in Entgeltgruppen, also in welche Gehaltsstufe sie fallen. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat darüber informieren, in welcher Entgeltstufe die Mitarbeiter eingeordnet werden möchten, sonst hat der Betriebsrat nicht genügend Informationen, um zuzustimmen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.