Feiertagszuschlag - regelmäßiger Beschäftigungsort
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum01.08.2024
- Aktenzeichen6 AZR 38/24
In diesem Urteil geht es darum, dass Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Anspruch auf Zuschläge für Feiertagsarbeit haben, wenn an ihrem Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist. Das bedeutet, wenn du an einem Feiertag arbeitest, solltest du dafür extra bezahlt werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.