Anspruch auf Urlaubsabgeltung - Mutterschutz - Beschäftigungsverbot
- ArtUrteil
- BrancheGesundheit
- Datum20.08.2024
- Aktenzeichen9 AZR 226/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Frau, die wegen Mutterschutz nicht arbeiten konnte, auch nach Ende des Beschäftigungsverbots Anspruch auf ihren nicht genommenen Urlaub hat. Wenn mehrere Mutterschutzzeiten hintereinander liegen, kann der Urlaub erst nach dem letzten Verbot genommen werden.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.