Außertariflicher Angestellter - Mindestabstand zur tariflichen Vergütung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum23.10.2024
- Aktenzeichen5 AZR 82/24
In diesem Urteil geht es um die Regelungen für außertarifliche Angestellte, deren Gehalt über dem höchsten Tariflohn liegt. Das Gericht hat gesagt, dass es ausreichend ist, wenn das Gehalt nur geringfügig höher ist als der Tariflohn, um nicht mehr unter den Tarifvertrag zu fallen.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.