BAG, Urteil vom 2024-08-20 - 3 AZR 287/23
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.08.2024
- Aktenzeichen3 AZR 287/23
In diesem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Revision der Klägerin abgelehnt wird. Das bedeutet, dass die Entscheidung des vorherigen Gerichts, des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, bestehen bleibt.
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