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Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen des Geschlechts - Einwand des Rechtsmissbrauchs

In diesem Urteil geht es um die Frage, ob jemand, der sich auf eine Stelle bewirbt, das Recht auf Entschädigung hat, wenn er wegen seines Geschlechts benachteiligt wurde. Allerdings wurde festgestellt, dass der Bewerber nur auf die Entschädigung aus war und kein echtes Interesse an der Stelle hatte.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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