Compliance & Regulatory Monitor

Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO - Darlegung des Schadens

In diesem Urteil hat das Gericht entschieden, dass der Kläger keinen Anspruch auf Schadenersatz für immaterielle Schäden aus einem Datenschutzverstoß hat. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger keinen ausreichend nachgewiesenen Schaden geltend gemacht hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

Kostenlos ansehen und weitere Urteile durchsuchen →

Zur amtlichen Originalquelle