Compliance & Regulatory Monitor

Geschäftsgeheimnisse - Geheimnisschutz - Unterlassung

Das Gericht hat entschieden, dass das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen auch für Unterlassungsansprüche gilt, die sich auf Handlungen beziehen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes stattfanden. Zudem ist eine Klausel, die Arbeitnehmer verpflichtet, unbegrenzt über interne Vorgänge Stillschweigen zu bewahren, unwirksam.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

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