Freistellung - Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum12.02.2025
- Aktenzeichen5 AZR 127/24
In diesem Urteil ging es darum, dass ein Arbeitnehmer trotz Freistellung durch den Arbeitgeber Anspruch auf sein Gehalt hat, auch wenn er während der Kündigungsfrist keinen neuen Job gefunden hat. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nicht vorwerfen, dass er böswillig keinen anderen Verdienst erzielt hat.
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