Compliance & Regulatory Monitor

Freistellung - Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

In diesem Urteil ging es darum, dass ein Arbeitnehmer trotz Freistellung durch den Arbeitgeber Anspruch auf sein Gehalt hat, auch wenn er während der Kündigungsfrist keinen neuen Job gefunden hat. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nicht vorwerfen, dass er böswillig keinen anderen Verdienst erzielt hat.

Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.

Kostenlos ansehen und weitere Urteile durchsuchen →

Zur amtlichen Originalquelle