Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Vergütung - Aufwendungsersatz
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum27.11.2024
- Aktenzeichen7 AZR 291/23
In einem Urteil wurde entschieden, dass ein Betriebsratsmitglied, das von seiner regulären Arbeit freigestellt ist, Anspruch auf zusätzliche Leistungen hat, die normalerweise bei der Arbeit erhalten würden. Dazu zählen spezielle Marken, die ihm die Beklagte herausgeben muss.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.