Wiedereinsetzung - anwaltliche Pflichten bei Fristprüfung - Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung - Lehrkraft - kirchliche Schule - Höchstaltersgrenze - Altersdiskriminierung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.02.2025
- Aktenzeichen6 AZR 155/23
In diesem Urteil wurde entschieden, dass ein Rechtsanwalt seine Pflichten nicht verletzt, wenn er auf die Angaben in der Akte vertraut, solange keine Zweifel bestehen. Der Kläger konnte seine Versäumnis bezüglich einer Frist für die Einreichung einer Klage nachweisen und bekam dafür eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.