Absenkung der Versorgungsrechte durch Krisentarifvertrag
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.11.2024
- Aktenzeichen3 AZR 28/24
In diesem Urteil geht es um einen Krisentarifvertrag, der die Versorgungsrechte von Arbeitnehmern rückwirkend senkt. Das Gericht entscheidet, dass solche rückwirkenden Regelungen nicht gegen das Vertrauen von Arbeitnehmern verstoßen, wenn es keine schutzwürdige Grundlage für dieses Vertrauen gibt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.