Immaterieller Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO - Darlegungslast - Inzidentantrag
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.02.2025
- Aktenzeichen8 AZR 61/24
In dem Urteil geht es um die Frage, ob jemand nach dem Datenschutzrecht Geld für immaterielle Schäden verlangen kann. Der Kläger wollte Schadensersatz, wurde aber abgewiesen, weil er keinen tatsächlichen Schaden nachweisen konnte.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.