Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung einer fiktiven Erwerbsminderungsrente
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum26.11.2024
- Aktenzeichen3 AZR 49/24
In diesem Urteil hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden, dass eine Klägerin keinen Anspruch auf eine höhere Zusatzrente im Zeitraum von Januar 2022 bis Mai 2023 hat. Ihre Anfrage für eine fiktive Rente aufgrund einer Erwerbsminderung wurde abgelehnt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.