Unstatthaftes Rechtsmittel - Umdeutung - unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumung
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum20.03.2025
- Aktenzeichen6 AZR 301/24
In diesem Urteil wurde die Revision eines Klägers abgewiesen, weil das Gericht die Revision nicht zugelassen hatte. Der Kläger hatte auch eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung eingelegt, die ebenfalls als unzulässig verworfen wurde.
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