Ansprüche des Pensions-Sicherungs-Vereins - Verjährung
- ArtUrteil
- BrancheFinanzen
- Datum21.01.2025
- Aktenzeichen3 AZR 45/24
In diesem Urteil geht es um die Ansprüche, die von einem Pensions-Sicherungs-Verein geltend gemacht werden können, wenn ein Unternehmen in Insolvenz geht. Diese Ansprüche verjähren in der Regel nach 30 Jahren.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.