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BAG, Urteil vom 2025-01-28 - 1 AZR 74/24

In diesem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass eine Klägerin von ihrer Beklagten Verzugszinsen in Höhe von 1.668,54 Euro erhalten soll. Das vorherige Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts wurde teilweise aufgehoben.

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