Sozialplanabfindung - Fälligkeit - Verzugszinsen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum28.01.2025
- Aktenzeichen1 AZR 73/24
In diesem Urteil wird entschieden, wann eine Abfindung aus einem Sozialplan fällig wird. Es wird festgestellt, dass diese bereits zum im Sozialplan angegebenen Zeitpunkt fällig ist, nicht erst, wenn ein Gericht entschieden hat, dass der Sozialplan gültig ist.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.