Datenschutz - Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO - Verletzung der Auskunftspflicht - immaterieller Schadenersatz - Vorabentscheidungsersuchen
- ArtUrteil
- BrancheAllgemein
- Datum24.06.2025
- Aktenzeichen8 AZR 308/24 (A)
In diesem Fall geht es darum, dass eine Person Schadensersatz verlangen möchte, weil sie keine ausreichenden Informationen über ihre persönlichen Daten erhalten hat. Es wird darüber diskutiert, ob dies als immaterieller Schaden angesehen werden kann, was bedeutet, dass dieser Schaden nicht in Geld messbar ist, sondern sich auf das Wohlbefinden der Person auswirkt.
Die vollständige Zusammenfassung erklärt in einfacher Sprache, worum es geht und was das konkret für Privatpersonen und für Unternehmen bedeutet.